Insolvenzbekanntmachung
Opti-Wohnwelt Föst GmbH & Co. KG
Niederlauer
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Opti-Wohnwelt Föst GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2025, Aktenzeichen IN 146/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 146/24
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5225
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.12.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opti-Wohnwelt Föst GmbH & Co. KG, Industriestraße 5, 97618 Niederlauer, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MÖFÖ Möbelhandelsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Föst Michael und Föst Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5225
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: 734/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mitglied des Gläubigerausschusses Kreissparkasse Waiblingen hat Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses gestellt.
Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit zu dem Antrag bis zum 15.01.2026 schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Antrag und die Unterlagen können durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 12.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opti-Wohnwelt Föst GmbH & Co. KG, Industriestraße 5, 97618 Niederlauer, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MÖFÖ Möbelhandelsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Föst Michael und Föst Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5225
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: 734/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mitglied des Gläubigerausschusses Kreissparkasse Waiblingen hat Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses gestellt.
Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit zu dem Antrag bis zum 15.01.2026 schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Antrag und die Unterlagen können durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 12.12.2025