Sicherungsmaßnahme

OnePlay Automaten GmbH

Pulheim

Das Amtsgericht Köln hat zur OnePlay Automaten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.02.2025, Aktenzeichen 70j IN 211/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 211/24
Registerbezug
Köln, HRB 78500
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.02.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Markus Nowak

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 211/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78500 eingetragenen OnePlay Automaten GmbH, Venloer Str. 86 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zeinmarkos Köskeroglu

Geschäftszweig: die Vermietung und das Aufstellen von Automaten, Geldspielgeräten und Wetterminals sowie das Betreiben von Spielhallen und Wettbüros

ist am 06.02.2025, um 16:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70j IN 211/24
Amtsgericht Köln, 06.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme