Sicherungsmaßnahme
OnePlay Automaten GmbH
Pulheim
Das Amtsgericht Köln hat zur OnePlay Automaten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.02.2025, Aktenzeichen 70j IN 211/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 211/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 78500
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus Nowak
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78500 eingetragenen OnePlay Automaten GmbH, Venloer Str. 86 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zeinmarkos Köskeroglu
Geschäftszweig: die Vermietung und das Aufstellen von Automaten, Geldspielgeräten und Wetterminals sowie das Betreiben von Spielhallen und Wettbüros
ist am 06.02.2025, um 16:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70j IN 211/24
Amtsgericht Köln, 06.02.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78500 eingetragenen OnePlay Automaten GmbH, Venloer Str. 86 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zeinmarkos Köskeroglu
Geschäftszweig: die Vermietung und das Aufstellen von Automaten, Geldspielgeräten und Wetterminals sowie das Betreiben von Spielhallen und Wettbüros
ist am 06.02.2025, um 16:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70j IN 211/24
Amtsgericht Köln, 06.02.2025