Sicherungsmaßnahme
One12 GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur One12 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 20 IN 45/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 45/26
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 22710
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Guido Utsch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22710 eingetragenen One12 GmbH, Freiligrathstraße 25, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Semih Nalbant,
ist am 02.06.2026, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
20 IN 45/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22710 eingetragenen One12 GmbH, Freiligrathstraße 25, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Semih Nalbant,
ist am 02.06.2026, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
20 IN 45/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.06.2026