Sicherungsmaßnahme
One Touch GmbH
Hürth
Das Amtsgericht Köln hat zur One Touch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.11.2024, Aktenzeichen 70j IN 221/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 221/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 106167
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 221/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106167 eingetragenen One Touch GmbH, Luxemburger Straße 82 - 86, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Schulz und Herrn Stefan Fischer,
Geschäftszweig: die Entwicklung, Produktion Betrieb und Verkauf und Vermietung von Terminals, wie z.B. Self-Checkout-Geräten (insbesondere zur elektronischen bzw. IT-gestützten Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen - einschließlich der Darstellung werblicher Inhalte - gegenüber EndverbraucherInnen) und die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Vermarktung der Terminals als Werbeträger/Werbeflächen
ist am 08.11.2024, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 221/24
Amtsgericht Köln, 08.11.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106167 eingetragenen One Touch GmbH, Luxemburger Straße 82 - 86, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Schulz und Herrn Stefan Fischer,
Geschäftszweig: die Entwicklung, Produktion Betrieb und Verkauf und Vermietung von Terminals, wie z.B. Self-Checkout-Geräten (insbesondere zur elektronischen bzw. IT-gestützten Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen - einschließlich der Darstellung werblicher Inhalte - gegenüber EndverbraucherInnen) und die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Vermarktung der Terminals als Werbeträger/Werbeflächen
ist am 08.11.2024, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 221/24
Amtsgericht Köln, 08.11.2024