Aufhebung des Verfahrens
ON Deutschland GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur ON Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 70j IN 92/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 92/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 116889
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vorbereitung auf die medizinisch psychologische Untersuchung - MPU
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 92/24
70j IN 92/24
Amtsgericht Köln, 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116889 eingetragenen ON Deutschland GmbH, Wiesdorfer Platz 7, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Stiegele, Straßberger Str. 73b/App. 34, 08527 Plauen
erscheinen nach Aufruf zur heutigen Gläubigerversammlung:
der Insolvenzverwalter Dr. Jörg Gollnick vertreten durch Rechtsanwalt Till Dehnen
Es wird festgestellt, dass der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist.
Die Tagesordnung wird bekannt gegeben.
Bericht des Verwalters
Der Insolvenzverwalter berichtet über den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens und die Gründe, die die Einberufung der heutigen Gläubigerversammlung notwendig machen.
Beschlüsse der Gläubigerversammlung
Zustimmungen zu Rechtshandlungen des Verwalter, §§ 160, 162, 163 InsO
Es wird festgestellt, dass die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, weil keine stimmberechtigten Gläubiger erschienen sind. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den von dem Insolvenzverwalters in seinem Bericht aufgeführten Rechtshandlungen gilt daher als erteilt (§ 160 Abs. 1 InsO):
Zustimmung zum Abschluss über den Vergleich mit der R+V Versicherung über eine Entschädigung aus einer Warenkreditversicherung. Die R+V Versicherung zahlt hierbei einen Betrag von 150.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Änderung der Verfahrensart § 5 Abs. 2 InsO
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116889 eingetragenen ON Deutschland GmbH, Wiesdorfer Platz 7, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Stiegele, Straßberger Str. 73b/App. 34, 08527 Plauen
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70j IN 92/24
Amtsgericht Köln, 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116889 eingetragenen ON Deutschland GmbH, Wiesdorfer Platz 7, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Stiegele, Straßberger Str. 73b/App. 34, 08527 Plauen
erscheinen nach Aufruf zur heutigen Gläubigerversammlung:
der Insolvenzverwalter Dr. Jörg Gollnick vertreten durch Rechtsanwalt Till Dehnen
Es wird festgestellt, dass der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist.
Die Tagesordnung wird bekannt gegeben.
Bericht des Verwalters
Der Insolvenzverwalter berichtet über den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens und die Gründe, die die Einberufung der heutigen Gläubigerversammlung notwendig machen.
Beschlüsse der Gläubigerversammlung
Zustimmungen zu Rechtshandlungen des Verwalter, §§ 160, 162, 163 InsO
Es wird festgestellt, dass die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, weil keine stimmberechtigten Gläubiger erschienen sind. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den von dem Insolvenzverwalters in seinem Bericht aufgeführten Rechtshandlungen gilt daher als erteilt (§ 160 Abs. 1 InsO):
Zustimmung zum Abschluss über den Vergleich mit der R+V Versicherung über eine Entschädigung aus einer Warenkreditversicherung. Die R+V Versicherung zahlt hierbei einen Betrag von 150.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Änderung der Verfahrensart § 5 Abs. 2 InsO
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116889 eingetragenen ON Deutschland GmbH, Wiesdorfer Platz 7, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Stiegele, Straßberger Str. 73b/App. 34, 08527 Plauen
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.