Forderungsprüfung
Olchinger Braumanufaktur GmbH
Olching
Das Amtsgericht München hat zur Olchinger Braumanufaktur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 1500 IN 1060/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1060/25
- Registerbezug
- München, HRB 230676
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1500 IN 1060/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olchinger Braumanufaktur GmbH, Gut Graßlfing 1, 82140 Olching, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Amendt Guido und Langosch Julius
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 230676
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olchinger Braumanufaktur GmbH, Gut Graßlfing 1, 82140 Olching, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Amendt Guido und Langosch Julius
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 230676
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.09.2026