Abweisung mangels Masse
ODUNCU Bau-Eisenflechterei GmbH
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ODUNCU Bau-Eisenflechterei GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 177 IN 228/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 228/26
- Registerbezug
- Jena, HRB 515591
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
177 IN 228/26
In dem Verfahren über den Antrag
der Finanzamt Erfurt, August-Röbling-Str. 10, 99091 Erfurt, Gz.: 4151/115/00522 - VOXXV/03 - 107/26 Ins
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ODUNCU Bau-Eisenflechterei GmbH, Am Seegraben 4, 99099 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Halil Oduncu, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 515591
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Erfurt am 30.09.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses zur Deckung der Verfahrenskosten einen Vorschuss in Höhe von
3.000,00 €
bei der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht, Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE98 8205 0000 3079 1850 09, BIC: HELADEFF820 unter Angabe des hiesigen Amtsgerichts und des obenstehenden Aktenzeichens einzuzahlen.
Falls Vorschussleistung erfolgt, möge der Einzahlungsbeleg zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens innerhalb der genannten Frist dem Insolvenzgericht zur Einsichtnahme übermittelt werden.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rolf Rombach vom 28.09.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Verfahren über den Antrag
der Finanzamt Erfurt, August-Röbling-Str. 10, 99091 Erfurt, Gz.: 4151/115/00522 - VOXXV/03 - 107/26 Ins
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ODUNCU Bau-Eisenflechterei GmbH, Am Seegraben 4, 99099 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Halil Oduncu, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 515591
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Erfurt am 30.09.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses zur Deckung der Verfahrenskosten einen Vorschuss in Höhe von
3.000,00 €
bei der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht, Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE98 8205 0000 3079 1850 09, BIC: HELADEFF820 unter Angabe des hiesigen Amtsgerichts und des obenstehenden Aktenzeichens einzuzahlen.
Falls Vorschussleistung erfolgt, möge der Einzahlungsbeleg zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens innerhalb der genannten Frist dem Insolvenzgericht zur Einsichtnahme übermittelt werden.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rolf Rombach vom 28.09.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 30.09.2026