Forderungsprüfung
Obradovic & Aleksandrov GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Obradovic & Aleksandrov GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 1542 IN 1845/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1845/21
- Registerbezug
- München, HRB 215566
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 1845/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Obradovic & Aleksandrov GmbH, Höltystraße 1, 81369 München, vertreten durch die Geschäftsführer Aleksandrov Pera und Obradovic Lazar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 215566
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Obradovic & Aleksandrov GmbH, Höltystraße 1, 81369 München, vertreten durch die Geschäftsführer Aleksandrov Pera und Obradovic Lazar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 215566
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2026