Insolvenzbekanntmachung

Objektgesellschaft Iserlohn mbH

Lüdinghausen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Objektgesellschaft Iserlohn mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2021, Aktenzeichen 80 IN 29/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 29/20
Registerbezug
Köln, HRB 91452
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.09.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 29/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 91452 eingetragenen Objektgesellschaft Iserlohn mbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1, 59348 Lüdinghausen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 21.09.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: nachträgliche Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des schuldnerischen Grundstücks Auf der Aeumes 35, 58636 Iserlohn, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 31.08.2021 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 29/20
Amtsgericht Münster, 31.08.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Sicherungsmaßnahme