Forderungsprüfung
Objekta Immobilienvermittlungs und -verwaltungs GmbH
Neutraubling
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Objekta Immobilienvermittlungs und -verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 479/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 479/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 3783
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
4 IN 479/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Objekta Immobilienvermittlungs und -verwaltungs GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Dresdner Straße 29, 93073 Neutraubling
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3783
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Objekta Immobilienvermittlungs und -verwaltungs GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Dresdner Straße 29, 93073 Neutraubling
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3783
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026