Forderungsprüfung
Oberland Logistik GmbH
Obersöchering
Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur Oberland Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2026, Aktenzeichen 2 IN 278/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 278/21
- Registerbezug
- München, HRB 227096
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 278/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Oberland Logistik GmbH, Äußere Kreuzäcker 3, 82395 Obersöchering, vertreten durch den Geschäftsführer Döhring Sebastian
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 227096
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 20.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Oberland Logistik GmbH, Äußere Kreuzäcker 3, 82395 Obersöchering, vertreten durch den Geschäftsführer Döhring Sebastian
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 227096
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 20.05.2026