Vergütungsfestsetzung
Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V.
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 91 IN 59/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 59/17
- Registerbezug
- Krefeld, VR 4338
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 59/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 4338 eingetragenen Verein Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V., Oberstraße 19-21, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Frank Helmut Faustmann, Kortwiese 17, 45307 Essen
ist am 24.01.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Deshalb wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung
zur Anhörung zur Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO), zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO), zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, bestimmt auf den 19.10.2026..
Der Termin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.
91 IN 59/17
Amtsgericht Krefeld, 07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 4338 eingetragenen Verein Obdachlosenhilfe linker Niederrhein e.V., Oberstraße 19-21, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Frank Helmut Faustmann, Kortwiese 17, 45307 Essen
ist am 24.01.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Deshalb wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung
zur Anhörung zur Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO), zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO), zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, bestimmt auf den 19.10.2026..
Der Termin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.
91 IN 59/17
Amtsgericht Krefeld, 07.09.2026