Sicherungsmaßnahme
NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG
Gütersloh
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.02.2024, Aktenzeichen 43 IN 790/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 790/23
- Registerbezug
- Gütersloh, HRA 8435
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.02.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Holger Theurich
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13292 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh,
ist am 15.02.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 790/23
Amtsgericht Bielefeld, 15.02.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13292 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh,
ist am 15.02.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 790/23
Amtsgericht Bielefeld, 15.02.2024