Insolvenzbekanntmachung
Nüllig & Haß OHG
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Nüllig & Haß OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 505 IN 67/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 67/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA 16911
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 67/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 16911 eingetragenen Nüllig & Haß OHG, Hölker Feld 48, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Nüllig, Schevener Holz 18, 45549 Sprockhövel und den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Ronny Spoerer, Hoeschberg 8, 42289 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RUNKEL PartG mbB, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wird erteilt (§§ 160, 162 InsO), insbesondere,
zur freihändigen Veräußerung
- des Anlage- und Umlaufvermögens,
- des Unternehmens oder Betriebes im Ganzen, auch an "besonders Interessierte", namentlich die NHL GmbH, GF Jennifer Nüllig (Tochter des Gesellschafters Andreas Nüllig),
- konkret Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der NHL GmbH zum Verkauf des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens, auch an "besonders Interessierte", namentlich die NHL GmbH
- mit einem Kaufpreis von € 840.000,00,
- Ferner stimmt die Gläubigerversammlung dem Anfechtungsvergleich mit der NHL GmbH zu einem Betrag von € 100.000,00 zu.
- Erledigungsklausel: Mit Zahlung der vereinbarten Beträge sind alle
Ansprüche §§ 129 ff. InsO erledigt, bekannt oder unbekannt.
- Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abfindungsvergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und zwei Nüllig-GbR zu
- NNSA 05.05.2026 (€ 140.000,00) - Zahlung 70.000,00
- NNSS 08.05.2026 (€ 160.000,00) - Zahlung 80.000,00 -
(Keine) Umsatzsteuer
- Erledigungsklausel: Mit Zahlung der vereinbarten Beträge sind alle
Ansprüche §§ 129 ff. InsO erledigt, bekannt oder unbekannt.
bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 67/26
Amtsgericht Wuppertal, 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 16911 eingetragenen Nüllig & Haß OHG, Hölker Feld 48, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Nüllig, Schevener Holz 18, 45549 Sprockhövel und den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Ronny Spoerer, Hoeschberg 8, 42289 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RUNKEL PartG mbB, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wird erteilt (§§ 160, 162 InsO), insbesondere,
zur freihändigen Veräußerung
- des Anlage- und Umlaufvermögens,
- des Unternehmens oder Betriebes im Ganzen, auch an "besonders Interessierte", namentlich die NHL GmbH, GF Jennifer Nüllig (Tochter des Gesellschafters Andreas Nüllig),
- konkret Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der NHL GmbH zum Verkauf des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens, auch an "besonders Interessierte", namentlich die NHL GmbH
- mit einem Kaufpreis von € 840.000,00,
- Ferner stimmt die Gläubigerversammlung dem Anfechtungsvergleich mit der NHL GmbH zu einem Betrag von € 100.000,00 zu.
- Erledigungsklausel: Mit Zahlung der vereinbarten Beträge sind alle
Ansprüche §§ 129 ff. InsO erledigt, bekannt oder unbekannt.
- Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abfindungsvergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und zwei Nüllig-GbR zu
- NNSA 05.05.2026 (€ 140.000,00) - Zahlung 70.000,00
- NNSS 08.05.2026 (€ 160.000,00) - Zahlung 80.000,00 -
(Keine) Umsatzsteuer
- Erledigungsklausel: Mit Zahlung der vereinbarten Beträge sind alle
Ansprüche §§ 129 ff. InsO erledigt, bekannt oder unbekannt.
bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 67/26
Amtsgericht Wuppertal, 21.10.2026