Sicherungsmaßnahme
NTRDE GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur NTRDE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2024, Aktenzeichen 67g IN 356/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 356/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 174210
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 28.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Morgen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 356/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174210 eingetragenen NTRDE GmbH, Am Sandtorkai 32, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tao Manuel Behrendt und Herrn Niklas Gossel,
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Software in den Bereichen Außenhandel, Handel, Finanzdienstleistung, branchenverwandten Anwendungen etc.
ist am 28.11.2024, um 13:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 356/24
Amtsgericht Hamburg, 28.11.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174210 eingetragenen NTRDE GmbH, Am Sandtorkai 32, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tao Manuel Behrendt und Herrn Niklas Gossel,
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Software in den Bereichen Außenhandel, Handel, Finanzdienstleistung, branchenverwandten Anwendungen etc.
ist am 28.11.2024, um 13:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 356/24
Amtsgericht Hamburg, 28.11.2024