Forderungsprüfung
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2015, Aktenzeichen 67e IN 20/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67e IN 20/13
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 91956
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 23.12.2015
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungstermin (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67e IN 20/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene
Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
Verfahrensbevollmächtigte:
LWS Rechtsanwälte, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.02.2016, 10:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet
haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin
geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 11.01.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 22.12.2015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91956 eingetragenen
NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH und Co.KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66839 eingetragene
Verwaltung NTB Neuenfelder Tiefbau GmbH, Werner-Siemens-Straße 100, 22113
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Ulrich Arlt
Verfahrensbevollmächtigte:
LWS Rechtsanwälte, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.02.2016, 10:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet
haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin
geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 11.01.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67e IN 20/13
Amtsgericht Hamburg, 22.12.2015