Sicherungsmaßnahme
NRK Rettungsdienst GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur NRK Rettungsdienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 506 IN 9/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 506 IN 9/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20876
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20876 eingetragenen NRK Rettungsdienst GmbH, Kleiner Werth 37, 42275 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mzyk, Kleiner Werth 37, 42275 Wuppertal
ist am 25.02.2026, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 9/26
Amtsgericht Wuppertal, 25.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20876 eingetragenen NRK Rettungsdienst GmbH, Kleiner Werth 37, 42275 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mzyk, Kleiner Werth 37, 42275 Wuppertal
ist am 25.02.2026, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 9/26
Amtsgericht Wuppertal, 25.02.2026