Forderungsprüfung
NowoTec Projekt GmbH
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur NowoTec Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 36n IN 364/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36n IN 364/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 180127
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36n IN 364/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NowoTec Projekt GmbH, Bundesallee 63, 12161 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Vladyslav Sandetskyi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 180127
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.09.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 17.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NowoTec Projekt GmbH, Bundesallee 63, 12161 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Vladyslav Sandetskyi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 180127
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.09.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 17.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.09.2026