Forderungsprüfung
Novitek Gastronomie GmbH
Krailling
Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur Novitek Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 2 IN 123/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 123/20
- Registerbezug
- München, HRB 248604
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 123/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Novitek Gastronomie GmbH, Justus-von-Liebig-Ring 15, 82152 Krailling, vertreten durch den Geschäftsführer Kruse Nenad
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 248604
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 30.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Novitek Gastronomie GmbH, Justus-von-Liebig-Ring 15, 82152 Krailling, vertreten durch den Geschäftsführer Kruse Nenad
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 248604
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 30.07.2026