Insolvenzbekanntmachung

Nova-Lux Verwaltungs GmbH

Darmstadt

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Nova-Lux Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 210/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 210/23
Registerbezug
Darmstadt, HRB 100109
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

9 IN 210/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux Verwaltungs GmbH, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100109), vertr. d.: Thomas Ordon, Oppenheimer Straße 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 24.03.2026 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt.
Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört.
Es ist keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden. Ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten wurde trotz Aufforderung nicht geleistet. Das Verfahren war daher mangels Masse nach § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens