Forderungsprüfung

Northern-Lights GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Northern-Lights GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 3610 IN 172/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 172/25
Registerbezug
Berlin, HRB 270739
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
06.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

3610 IN 172/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Northern-Lights GmbH,
Salzufer 15, 10587 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Abromeit
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 270739
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am Amtsgericht Bräutigam am 05.05.2026 beschlossen:

1.
Die Bearbeitung des besonderen Prüfungstermins bleibt der zuständigen Insolvenzrichterin vorbehalten.

2.
Termin zur Prüfung nachträglich gemeldeter Forderungen ((besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs-und Abstimmungstermin, § 235 InsO ) in der Fassung vom 29.4.2026 wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Mittwoch
03.Juni 2026

Uhrzeit
13:15 Uhr

Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise::
2.1.
Gläubiger deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 215, Etage 2, können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
2.2.
Der von der Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan in der Fassung vom 29.04.2026 mit seinen Anlagen, die Stellungnahme des Sachwalters sowie etwaig noch weitere eingehende Stellungnahmen zum Insolvenzplan sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt und können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 215, Etage 2, eingesehen werden, § 234 InsO.
2.3.
Die planvorlegende Schuldnerin ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
2.4.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 3 , Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen,
- gegen dessen Annahme gestimmt hat, und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch die Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann,

3.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter sowie die Schuldnerin und der Gesellschafter der Schuldnerin geladen, § 235 Abs.3 InsO.
4.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
5.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs-und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens