Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Nordrhein Reise & Bus-Service GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Nordrhein Reise & Bus-Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2020, Aktenzeichen 504 IN 201/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 201/19
Registerbezug
Düsseldorf, HRB HRB 79522
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.12.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 201/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79522
eingetragenen Nordrhein Reise & Bus-Service GmbH, Karlstr. 31, 40210
Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel
Vertgewall

wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg F.
Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von unterliegen
Zwischensumme
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für
seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§
21, 63 InsO).

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 15.12.2020 verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder
das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von
200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/
Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1,
2.Hbs. InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen
werden.

504 IN 201/19
Amtsgericht Düsseldorf, 17.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme