Sicherungsmaßnahme
Nordkraft 24 G. T. S. GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Nordkraft 24 G. T. S. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.04.2023, Aktenzeichen 67g IN 76/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 76/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 159285
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 18.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael Nickel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 76/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159285 eingetragenen Nordkraft 24 G. T. S. GmbH, Jenfelder Straße 55 a, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Benjamin Ottinger
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Metallbau, Schlossnotdienst, Glasnotdienst swoei Tischlernotdienst swoei der damit verbundene Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art.
ist am 17.04.2023, um 18:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 76/23
Amtsgericht Hamburg, 17.04.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159285 eingetragenen Nordkraft 24 G. T. S. GmbH, Jenfelder Straße 55 a, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Benjamin Ottinger
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Metallbau, Schlossnotdienst, Glasnotdienst swoei Tischlernotdienst swoei der damit verbundene Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art.
ist am 17.04.2023, um 18:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 76/23
Amtsgericht Hamburg, 17.04.2023