Sicherungsmaßnahme

Nordkraft 24 G. T. S. GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Nordkraft 24 G. T. S. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.04.2023, Aktenzeichen 67g IN 76/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 76/23
Registerbezug
Hamburg, HRB 159285
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
18.04.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Michael Nickel

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 76/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159285 eingetragenen Nordkraft 24 G. T. S. GmbH, Jenfelder Straße 55 a, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Benjamin Ottinger

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Metallbau, Schlossnotdienst, Glasnotdienst swoei Tischlernotdienst swoei der damit verbundene Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art.

ist am 17.04.2023, um 18:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 76/23
Amtsgericht Hamburg, 17.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme