Sicherungsmaßnahme

Nordic Asia GmbH, vertr. d. d. GF Thomas Rinckhoff

Cuxhaven

Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Nordic Asia GmbH, vertr. d. d. GF Thomas Rinckhoff eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 12 IN 140/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 140/25
Registerbezug
Tostedt, HRB 110386
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
23.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Ralf Pachmann
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
a) die Planung, Entwicklung, der Bau und der Betrieb von Windanlagen und Windparks einschließlich Erzeugung und Handel mit Elektrizität, b) Planung, Entwicklung, Bau, Betrieb von Anlagen von elektrischem Strom, basierend auf Wasserkraft, konservativen Kraftwerken, erneuerbaren Energien, Geothermie einschließlich Erzeugung und Händel mit Elektrizität, c) Handel mit Erdgas und Gasprodukten, Rohöl un …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

12 IN 140/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordic Asia GmbH, vertr. d. d. GF Thomas Rinckhoff, Marinebahn 9, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 110386), ist am 22.12.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 28 417 88 88, Fax: 040 - 28 417 88 77, E-Mail: insolvenzverfahren@psk-legal.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 22.12.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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