Sicherungsmaßnahme

Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG

Steinfurt

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 74 IN 18/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
74 IN 18/26
Registerbezug
Steinfurt, HRA 6469
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.04.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Nils Meißner

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 18/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA6469 eingetragenen Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB9929 eingetragene Nord Profil Deutschland Verwaltungs GmbH, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerardus Kok, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, und Herrn Gerardus Dubois, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt,

ist am 17.04.2026, um 09:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

74 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 17.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme