Sicherungsmaßnahme
Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG
Steinfurt
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 74 IN 18/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 18/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 6469
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Nils Meißner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA6469 eingetragenen Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB9929 eingetragene Nord Profil Deutschland Verwaltungs GmbH, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerardus Kok, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, und Herrn Gerardus Dubois, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt,
ist am 17.04.2026, um 09:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
74 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 17.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA6469 eingetragenen Nord Profil Deutschland GmbH & Co. KG, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB9929 eingetragene Nord Profil Deutschland Verwaltungs GmbH, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerardus Kok, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt, und Herrn Gerardus Dubois, Meteler Stiege 51 - 57, 48565 Steinfurt,
ist am 17.04.2026, um 09:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
74 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 17.04.2026