Eröffnung des Verfahrens

NORD-OST BAUPROJEKT GmbH

Neubrandenburg

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat über das Vermögen der NORD-OST BAUPROJEKT GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 19.07.2018, Aktenzeichen 701 IN 95/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 95/18
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 4549
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
19.07.2018
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Sebastian Laboga

Veröffentlichungstext

701 IN 95/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NORD-OST BAUPROJEKT GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert
Ritter, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 4549
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19.07.2018 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Telefon: 030 2647680
Telefax: 030 26476840
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 15.10.2018
13:30 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht Neubrandenburg

Der Berichtstermin dient insbesondere auch der Beschlussfassung der Gläubiger
über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur freihändigen Verwerzung der
Grundstücke der Schuldnerin.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 15.10.2018
13:30 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Insolvenzantrag ist am 15.02.2018 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg
eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 19.07.2018

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens