Aufhebung des Verfahrens
NOMAX UG (haftungsbeschränkt)
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur NOMAX UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 70e IN 34/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70e IN 34/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 116379
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Rainer Frölich
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines SB-Bäckerei-Shops mit Selbstbedienungs-Café.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 34/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116379 eingetragenen NOMAX UG (haftungsbeschränkt), Theophanostr. 19, 50969 Köln, Maxim Kholodov, Kolberger Str. 11, 50997 Köln,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln
wird heute, am 22.05.2026, um 7:56 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70e IN 34/24
Amtsgericht Köln, 22.05.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116379 eingetragenen NOMAX UG (haftungsbeschränkt), Theophanostr. 19, 50969 Köln, Maxim Kholodov, Kolberger Str. 11, 50997 Köln,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln
wird heute, am 22.05.2026, um 7:56 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70e IN 34/24
Amtsgericht Köln, 22.05.2026