Sicherungsmaßnahme
NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2018, Aktenzeichen 145 IN 554/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 554/18
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB HRB 27428
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.09.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stephan Ries
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 554/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27428 eingetragenen
NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH, Am Brögel 1 a, 42285
Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gabriela
Maria Nolting, Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal und Frau Anke Nolting, Am Brögel
1 a, 42285 Wuppertal Geschäftszweig: ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst
ist am 14.09.2018, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Ries,
Friedrichstr. 51, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 554/18
Amtsgericht Wuppertal, 14.09.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27428 eingetragenen
NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH, Am Brögel 1 a, 42285
Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gabriela
Maria Nolting, Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal und Frau Anke Nolting, Am Brögel
1 a, 42285 Wuppertal Geschäftszweig: ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst
ist am 14.09.2018, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Ries,
Friedrichstr. 51, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 554/18
Amtsgericht Wuppertal, 14.09.2018