Sicherungsmaßnahme

nocware AG

Ahaus

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur nocware AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 57/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 57/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 22800
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.09.2026
Rechtsform
AG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Martin Gehlen
Im Handelsregister seit
2025
Grundkapital
1.285.064 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Betätigung im gesamten Bereich der Telekommunikations- und Informationstechnologie, insbesondere die weltweite Bereitstellung von IP Datenkommunikations- und Netzwerklösungen über dedizierte oder hybride Kommunikationstechnologien.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 57/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22800 eingetragenen nocware AG, Fleehook 1, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Daniel Gebing, An't Lindeken 3, 48691 Vreden, Herrn Fabian Gehling, Möllenkamp 9, 48703 Stadtlohn und Herrn Mario Dönnebrink, Ikemannstr. 8, 48683 Ahaus

ist am 16.09.2026, um 15:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 57/26
Amtsgericht Münster, 16.09.2026
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