Insolvenzbekanntmachung

NL Design & Projekt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Stade

Das Amtsgericht Stade hat zur NL Design & Projekt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 73 IN 27/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stade
Aktenzeichen
73 IN 27/23
Registerbezug
Tostedt, HRB 209408
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

73 IN 27/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NL Design & Projekt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Kornstraße 1a, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 209408), vertr. d.: Maria Licht, Lüdersburger Str. 25, 21379 Lüdersburg, (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 18.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens