Sicherungsmaßnahme

Nikan Systemgastronomie GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Nikan Systemgastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2026, Aktenzeichen 67c IN 499/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 499/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 143677
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
12.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Kévin P.-H. Tanguy
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 499/25, 67c IN 511/25, 67c IN 24/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143677 eingetragenen Nikan Systemgastronomie GmbH, Kreienhoopsberg 30, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bahman Yusefi,

Geschäftszweig: Führen und Halten von gastronomischen Betrieben

ist am 12.02.2026, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 499/25, 67c IN 511/25, 67c IN 24/26
Amtsgericht Hamburg, 12.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme