Insolvenzbekanntmachung

Niedersachsen-Haus Büsing GmbH

Barsinghausen

Das Amtsgericht Hameln hat zur Niedersachsen-Haus Büsing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2024, Aktenzeichen 36 IN 55/22 -3.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 55/22 -3
Registerbezug
Hannover, HRB 200190
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.11.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

36 IN 55/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Niedersachsen-Haus Büsing GmbH, Bunsenstr. 6a, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 200190), vertr. d.: Isabell Büsing, Reihekamp 20 B, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 11.12.2024, 09:30 Uhr, Saal 114, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Vergleich mit der Geschäftsführerin Isabell Büsing

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 26.11.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme