Aufhebung des Verfahrens
Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt)
Uedem
Das Amtsgericht Kleve hat zur Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 31 IN 38/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 31 IN 38/18
- Registerbezug
- Kleve, HRB 12864
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Bero-Alexander Lau
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Bauelementen aller Art sowie die Lieferung und Montage von Bauelementen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
Insolvenzverwalter: Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 10.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
Insolvenzverwalter: Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 10.09.2026