Forderungsprüfung
Niebler Bau GmbH
Bad Feilnbach
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Niebler Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 605 IN 286/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 286/23
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 18813
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
608 IN 286/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Niebler Bau GmbH, Nussbaumweg 7, 83075 Bad Feilnbach, vertreten durch die Geschäftsführer Niebler Siegfried und Niebler Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 18813
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Niebler Bau GmbH, Nussbaumweg 7, 83075 Bad Feilnbach, vertreten durch die Geschäftsführer Niebler Siegfried und Niebler Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 18813
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.06.2026