Sicherungsmaßnahme
NGT Neue Gusstechnik GmbH Metallgießerei Wehrsdorf
Sohland
Das Amtsgericht Dresden hat zur NGT Neue Gusstechnik GmbH Metallgießerei Wehrsdorf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 532 IN 76/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 76/26
- Registerbezug
- Dresden, HRB 26589
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gießen von NE-Metallen und Handel mit Metallerzeugnissen sowie Maschinen und anderen Anlagegütern.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 76/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NGT Neue Gusstechnik GmbH Metallgießerei Wehrsdorf, Oppacher Straße 42, 02689 Sohland OT Wehrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 26589
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Ambrosius
- wurde am 15.01.2026 um 14.02 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0341 462581 37, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de, Telefax 0341 462581 38, Telefon geschäftlich 0351 4400740 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 532 IN 76/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NGT Neue Gusstechnik GmbH Metallgießerei Wehrsdorf, Oppacher Straße 42, 02689 Sohland OT Wehrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 26589
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Ambrosius
- wurde am 15.01.2026 um 14.02 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0341 462581 37, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de, Telefax 0341 462581 38, Telefon geschäftlich 0351 4400740 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.