Insolvenzbekanntmachung
nextnet GmbH
Friedberg (Hessen)
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur nextnet GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.01.2024, Aktenzeichen 60 IN 160/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 160/21
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), HRB 9720
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.02.2024, 09:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages Herrn Kevin-Christian Grether als Finanzierer zur gerichtlichen Durchsetzung der Haftungsansprüche gegen Frau Guttmann und Herrn Blaimer sowie gegen die CreaTech GmbH in Höhe von 5.992.937,92 EUR gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Treuepflicht des Gesellschafters bzw. § 826 BGB sowie aus §§ 826, 31 BGB zu den folgenden Konditionen zu:
Der Finanzierer trägt die dem Anspruchsinhaber nach Wirksamwerden dieses Vertrages entstehenden notwendigen Kosten der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
Der Finanzierer trägt die Kosten der Beklagten nicht.
Dem Finanzierer stehen neben den verauslagten Kosten des Rechtsstreites Erlösbeteiligungen in Höhe von 28% bis zu einem Betrag von EUR 0,8 Mio. und zusätzlich 20% aus den über EUR 0,8 Mio. hinausgehenden Beträgen zu.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 24.01.2024
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.02.2024, 09:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages Herrn Kevin-Christian Grether als Finanzierer zur gerichtlichen Durchsetzung der Haftungsansprüche gegen Frau Guttmann und Herrn Blaimer sowie gegen die CreaTech GmbH in Höhe von 5.992.937,92 EUR gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Treuepflicht des Gesellschafters bzw. § 826 BGB sowie aus §§ 826, 31 BGB zu den folgenden Konditionen zu:
Der Finanzierer trägt die dem Anspruchsinhaber nach Wirksamwerden dieses Vertrages entstehenden notwendigen Kosten der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
Der Finanzierer trägt die Kosten der Beklagten nicht.
Dem Finanzierer stehen neben den verauslagten Kosten des Rechtsstreites Erlösbeteiligungen in Höhe von 28% bis zu einem Betrag von EUR 0,8 Mio. und zusätzlich 20% aus den über EUR 0,8 Mio. hinausgehenden Beträgen zu.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 24.01.2024