Forderungsprüfung
New LightTec Solar GmbH
Rostock
Das Amtsgericht Rostock hat zur New LightTec Solar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 296/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 296/25
- Registerbezug
- Rostock, HRB 13234
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
60 IN 296/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
New LightTec Solar GmbH, Am Liepengraben 7, 18147 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Glomba
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13234
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
New LightTec Solar GmbH, Am Liepengraben 7, 18147 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Glomba
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13234
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 30.09.2026