Insolvenzbekanntmachung
Neumeyer Werbung Singen GmbH
Rielasingen-Worblingen
Das Amtsgericht Konstanz hat zur Neumeyer Werbung Singen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen Si 42 IN 18/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- Si 42 IN 18/25
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 704487
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Si 42 IN 18/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neumeyer Werbung Singen GmbH, Zeppelinstraße 1, 78239 Rielasingen-Worblingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Neumeyer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB Rechtsanwälte, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 23-25/fg/luk
Beschluss:
1. In dem am 01.03.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 02.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Christian Zschocke
Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 0 77 21 / 88 78 30
Telefax: 0 77 21 / 88 78 3 10
Email: singen@haischer.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 09.11.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 04.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neumeyer Werbung Singen GmbH, Zeppelinstraße 1, 78239 Rielasingen-Worblingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Neumeyer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB Rechtsanwälte, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 23-25/fg/luk
Beschluss:
1. In dem am 01.03.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 02.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Christian Zschocke
Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 0 77 21 / 88 78 30
Telefax: 0 77 21 / 88 78 3 10
Email: singen@haischer.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 09.11.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 04.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 12.10.2026