Sicherungsmaßnahme
Neues Ambiente UG (haftungsbeschränkt)
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur Neues Ambiente UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 162 IN 22/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 22/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 18720
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Neues Ambiente UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 25, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulaj Ilirjan, Schillerstraße 25, 46282 Dorsten
ist am 02.04.2026, um 13:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Benjamin Teigelake, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 22/26
Amtsgericht Essen, 02.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Neues Ambiente UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 25, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulaj Ilirjan, Schillerstraße 25, 46282 Dorsten
ist am 02.04.2026, um 13:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Benjamin Teigelake, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 22/26
Amtsgericht Essen, 02.04.2026