Insolvenzbekanntmachung

neue impulse Lübeck GmbH & Co. KG

Lübeck

Das Amtsgericht Lübeck hat zur neue impulse Lübeck GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 53a IN 120/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck
Aktenzeichen
53a IN 120/25
Registerbezug
Lübeck, HRA 6225 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
15.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

53a IN 120/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
neue impulse Lübeck GmbH & Co. KG, Fackenburger Allee 68, 23554 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ni Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 6525 HL
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit Herrn Christian Masthoff zur Abgeltung eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs, aufgrund derer der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR zufließen soll,

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck erhoben werden.

Einwendungen sind glaubhaft zu machen.

Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens