Sicherungsmaßnahme

Nestler, Jens

Rellingen

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Nestler, Jens eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 71 IN 20/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 20/26
Registerbezug
Pinneberg, HRA 7810 PI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
18.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

71 IN 20/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Jens Nestler, geboren am 21.12.1965, Gerhart-Hauptmann Straße 6, 04552 Borna
Inhaber der Nestler Gebäudemanagement e.K. Jens Nestler, Adlerstraße 78, 25462 Rellingen, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA HRA 7810 PI
- Schuldner -

Beschluss:

Die mit Beschluss vom 04.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 17.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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