Sicherungsmaßnahme
Nesselrath Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Remscheid
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Nesselrath Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 505 IN 1/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 1/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 35413
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Peter Neu
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 1/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35413 eingetragenen Nesselrath Consulting UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Nesselrath, Wallstraße 32, 42897 Remscheid
ist am 02.07.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 1/26
Amtsgericht Wuppertal, 02.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35413 eingetragenen Nesselrath Consulting UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Nesselrath, Wallstraße 32, 42897 Remscheid
ist am 02.07.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 1/26
Amtsgericht Wuppertal, 02.07.2026