Vergütungsfestsetzung

Neapco Europe GmbH

Düren

Das Amtsgericht Aachen hat zur Neapco Europe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 93 IN 117/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 117/25
Registerbezug
Düren, HRB 5940
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 117/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5940 eingetragenen Neapco Europe GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 52351 Düren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Lamberty und Herrn Dr. Jürgen Liermann,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kebekus und Koll., Augustastr. 11, 52070 Aachen

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 27.08.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 24.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - und zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Erörterung über den Verzicht auf eine Schlussrechnungslegung des Sachwalters und über einen Verzicht auf Übersendung einer Plankopie nach § 252 Abs. 2 InsO,
- Festsetzung der Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters.

Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan sowie den Bemerkungen des Gläubigerausschusses liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).

Veröffentlichungszusatz im Internet zu § 253 Abs. 3 InsO
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat.Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

93 IN 117/25
Amtsgericht Aachen, 03.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens