Eröffnung des Verfahrens

NB Bau UG (haftungsbeschränkt)

Dietzenbach

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der NB Bau UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 8 IN 675/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 675/25
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 56826
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

8 IN 675/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

NB Bau UG (haftungsbeschränkt), Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 56826),
vertreten durch:
Bekim Nishori, Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),

wird heute um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 675/25 und 8 IN 713/25 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 675/25 führt.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/951098690, Fax: 069/951098692, E-Mail: emil.eminov@voigtsalus.de.

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.04.2026

Verfahrensverlauf

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