Sicherungsmaßnahme

NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Koblenz

Das Amtsgericht Koblenz hat zur NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2025, Aktenzeichen 21 IN 159/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 159/25
Registerbezug
Koblenz, HRB 22434
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
22.09.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschri …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Casinostraße 39, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22434), vertr. d.: Bernhard M. Schiffers, (Geschäftsführer), wird heute, am 22.09.2025 um 11:50 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1, Abs.2 Nr. 1 und Nr.2, 2. Alt. InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwältin Mechthild Greve, -Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/304790, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

56068 Koblenz, 22.09.2025
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 159/25

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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