Forderungsprüfung

nascit GmbH

Kiel

Das Amtsgericht Kiel hat zur nascit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 25 IN 289/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kiel
Aktenzeichen
25 IN 289/25
Registerbezug
Kiel, HRB 21103 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
13.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Produkten zum Nanoscale-Sculpturing (chemisch/elektro-chemische Oberflächenbehandlung von Materialien, insbesondere Leichtmetallen)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

25 IN 289/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

nascit GmbH, Schauenburger Straße 116, 24118 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Karsten Wenige
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB HRB 21103 KI
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RPM Dres. Ruge Purrucker Makowski - Partnerschaft mbB - Rechtsanwälte, Kehdenstraße 18-22/ Faulstraße 12-18, 24103 Kiel, Gz.: 00303-24-1

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 12.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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