Sicherungsmaßnahme

NAPIBAU GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur NAPIBAU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 67g IN 108/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 108/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 170253
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
06.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bodenbelagsarbeiten und Asbestsanierung im Bodenbereich.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67g IN 108/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NAPIBAU GmbH, Bodenbelagsarbeiten und Asbestsanierung im Bodenbereich, Ostende 25, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 170253), vertr. d.: Kamill Jan Napierala, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 21.04.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 04.05.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 04.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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