Sicherungsmaßnahme

NANOO GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur NANOO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2024, Aktenzeichen 20 IN 1/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 1/24
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 20651
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.01.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Kay Garmatz
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Produktion und der Vertrieb technischer Produkte und Leistungen sowie das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere in Form von eigenen Unternehmensbeteiligungen, die Erbringung von Management- und Unternehmensberatungsleistungen sowohl an eigene Beteiligungsunternehmen als auch an Dritte.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 1/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20651 eingetragenen NANOO GmbH, Albertusstraße 44a, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Heinrich Brink, Gasthausstraße 12, 41061 Mönchengladbach,

ist am 15.01.2024, um 16:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl.-Betriebswirt Kay Garmatz, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

20 IN 1/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.01.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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