Eröffnung des Verfahrens

Nanna´s Gastro GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Nanna´s Gastro GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 707/26 N-9-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 707/26 N-9-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49292
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
01.07.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

810 IN 707/26 N-82-: In dem Insolvenzverfahren Nanna´s Gastro GmbH & Co. KG, Offenbacher Landstraße 368, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49292),
vertreten durch:
1. Nanna´s Gastro Verwaltungs GmbH, Offenbacher Landstraße 368, 60599 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Robert Serge, Gutleutstraße 21, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 798/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 707/26 N-82- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme