Forderungsprüfung
Nali Dienstleistungs GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Nali Dienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 36n IN 5353/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36n IN 5353/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 250645
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36n IN 5353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 22.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 22.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.07.2026